Bericht von der KJN-Jahreshauptversammlung 2018
Die Jahreshauptversammlung fand am 11.Juni 2018 in der Schule am Rosengarten statt.
Ein Grußwort sprach Herr Hopp. Er dankte als Vertreter der Neustädter Schulen dem KJN für das ehrenamtliche Engagement und die Nachhaltigkeit der durchgeführten Projekte. Das KJN sei ein Ausweis für ein intaktes Gemeinwesen.
Aus dem Bericht des Vorsitzenden
Der Verein hat nach einem erneuten Mitgliederzuwachs nun 231 Mitglieder.
Der Vorstand traf sich im vergangenen Jahr insgesamt zu 10 Vorstandssitzungen, um die anliegenden Aufgaben zu bewältigen.
Die Projekte „kids to the band“, „kids aktiv“, „homepage“, „die Koordinierungs- und Fachstelle“, „Kinderkulturpaten“ der „Jugendcoach“, „Kulturdinner“, „Integrationswerkstatt“ und „Cap Arcona Projekt“ wurden von den Projektleitern im Einzelnen vorgestellt.
Entlastungen
Im Anschluss an den Prüfbericht beantragen die Kassenprüfer ( Frau Schröder und Herr Heyne) die Entlastung der Kassenwartin und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017:
Die Kassenwartin (Frau Stryga) wird bei einer Enthaltung einstimmig entlastet.
Auch der Vorstand wird einstimmig entlastet.
Wahlen 2018
Die Wahlen zur/zum 1.Vorsitzenden, zum/zur Schriftwart/in und zum/zur 1. Beisitzer/in werden mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Herr Salokat wird einstimmig zum 1. Vorsitzenden wiedergewählt.
Frau Weegé-Esmann wird einstimmig erneut zur Schriftwartin gewählt.
Frau Schlicht wird einstimmig zur 1. Beisitzerin wiedergewählt.
Frau Schröder und Herr Heyne werden einstimmig in ihrem Amt als Kassenprüfer bestätigt.
Beschlussfassung über die Satzungsänderung des §3 Abs. 1 in Hinblick auf die Mitgliedschaft von minderjährigen Personen
Die Satzungsänderung in § 3 Abs. 1 wird am 11.06.2018 einstimmig wie folgt beschlossen.
Bisheriger Wortlaut:
„Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahre werden.“
Neuer Wortlaut:
„Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, bedarf es der Zustimmung der Personensorgeberechtigten.“