§ 2 Geschäftsführender Vorstand
§ 3 Bewerbung, Sponsoring und Durchführung von Projekten
§ 4 Informationspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung
§ 5 Layout
§ 6 Hauptamtliche Tätigkeiten
§ 1
Rechtsverbindliche Vertretung
Gemäß der Satzung vom 26.09.2011 ist der/die 1. Vorsitzende und der/die Kassenwart/in nach außen einzeln vertretungsberechtigt.
§ 2
Geschäftsführender Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kassenwart/in.
- Der geschäftsführende Vorstand beschließt anhand seiner Geschäftsfähigkeit die Höhe des Mitgliedsbeitrages und schlägt diese der Mitgliedsversammlung zur Abstimmung vor.
§ 3
Bewerbung, Sponsoring und Durchführung von Projekten
Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt Projekte, die durch Akteure bzw. Träger herangetragen werden und finanziell durchführbar sind, entsprechend zu genehmigen und zu begleiten.
§ 4
Informationspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung
Der geschäftsführende Vorstand wird durch Veröffentlichungen jeglicher Art (z. B. Internetauftritt, Flyer u. a.) die Mitglieder sowie die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit zeitnah über Aktivitäten des Vereins informieren.
§ 5
Layout
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet und beschließt jegliche Form der Ausführung von:
- Briefkopf
- Stempel
- Außendarstellung
§ 6
Hauptamtliche Tätigkeiten
Der geschäftsführende Vorstand hat bei Bedarf und Möglichkeit die Handhabe eine/n hauptamtliche/n Mitarbeiter/in zu berufen und einzustellen. Jedoch nur wenn die Mitgliederversammlung über die Notwendigkeit unterrichtet wird und diese über die finanziellen Mittel der Einstellung positiv entscheidet. Die Ausübung dieses Amtes darf keinem Vorstandsmitglied oder einer Person aus dessen Familienkreis übertragen werden.